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   BGH, 11.10.1966 - 5 StR 404/66   

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https://dejure.org/1966,2926
BGH, 11.10.1966 - 5 StR 404/66 (https://dejure.org/1966,2926)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1966 - 5 StR 404/66 (https://dejure.org/1966,2926)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1966 - 5 StR 404/66 (https://dejure.org/1966,2926)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterbliebene Vereidigung eines Zeugen wegen nicht wesentlicher Bedeutung seiner Aussage - Rüge wegen unterbliebener Hinzuziehung eines Dolmetschers - Hinweis der Revision auf angebliche Aussagen von Zeugen in der Hauptverhandlung - Zweifel an der Sprachkundigkeit eines ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 11.10.1966 - 5 StR 404/66
    Die Prüfling des Revisionsgerichts erstreckt sich endlich nicht auf die Übereinstimmung der im Urteil wiedergegebenen Zeugenaussagen mit dem, was darüber in der Sitzungsniederschrift steht (vgl. BGH NJW 1966, 63).
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 484/52

    Hinzuziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit der Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 11.10.1966 - 5 StR 404/66
    Der Dolmetscher gehört nur dann zu den Personen, deren Anwesenheit in der Hauptverhandlung vorgeschrieben ist, wenn der Angeklagte der deutschen Sprache überhaupt nicht kundig ist (vgl. BGHSt 3, 285, 286) [BGH 11.11.1952 - 1 StR 484/52].
  • BSG, 07.03.1957 - 4 RJ 210/55
    Auszug aus BGH, 11.10.1966 - 5 StR 404/66
    Zu einer Prüfung ist das Gericht indessen nur verpflichtet, wenn sich aus irgendwelchen Umständen Zweifel an der Sprachkundigkeit eines Beteiligten ergeben (vgl. BSG NJW 1957, 1087/1088).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Darüber ist kein Gegenbeweis zulässig (§ 337 StPO; so auch Ditzen, Dreierlei Beweis im Strafverfahren S. 97; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO, 21. Aufl. Einl. Kap. 10 A 5; KMR 6. Aufl. Einl. 11 h; vgl. ferner BGHSt 16, 164, 166 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 154/61] und BGH Urt. vom 11. Oktober 1966 S. 6 - 5 StR 404/66 -).
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